SAGS: Selbstbewußt – Aktiv – Gewaltfrei - Stark

Angebot der praksysGewaltprävention

SAGS ist als ein primär, sekundär und tertiär gewaltpräventives Angebot konzipiert.

Grenzüberschreitende Kinder und Jugendliche

Wenn manche Kinder und Jugendliche grenzüberschreitende und/oder gewalttätige Verhaltensweisen in bestimmten Lebenssituationen zeigen, kann es notwendig werden, dass diese Kinder eine Unterstützung erhalten, damit eine Chronifizierung dieses Verhaltens verhindert werden kann. Die Arbeit mit Kindern, die grenzverletzend und/oder gewalttätig sind, unterscheidet sich deutlich von der Arbeit mit Heranwachsenden oder Erwachsenen, so dass es in der praksysGewaltprävention ein spezielles Angebot für diese Altersgruppe gibt. Im Vordergrund steht oft viel weniger das symptomatische (unerwünschte, unangemessene, destruktive) Verhalten, sondern es wird individuell entschieden, welche besondere Unterstützung ein Kind braucht, um sich anders als grenzüberschreitend auszudrücken.

Kinder und Jugendliche mit Sonderbedarfen

Indikation bei Sonderbedarfen sind z.B.: Schulvermeidung, keine Akzeptanz von Regeln, stark belastende Elternhäuser, unangemessener Medien- oder Suchtmittelkonsum, suchtähnliche Verhaltensweisen, etc..

Kinder und Jugendliche reagieren auf ihr soziales Umfeld. Wenn aus diesem sozialen Umfeld besondere Belastungen auf die Kinder wirken, können sich unerwünschte Verhaltensweisen entwickeln und/oder die Kinder können psychisch stark belastet werden. Dann kann eine professionelle Unterstützung entwicklungsfördernd wirken. In die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen wird die Arbeit mit den Eltern und dem sozialen Umfeld integriert. Die Wirksamkeit von Veränderungen kann durch das soziale Umfeld gefördert werden und gleichzeitig kann der Veränderungsfortschritt im Alltag überprüft werden.

Kosten

Dieses Angebot kann in Anspruch genommen werden:

Dauer

Die Termine finden in der Regel wöchentlich statt. In Einzelfällen kann eine intensivere Arbeit mit mehr Terminen notwendig sein. Die Maßnahme sollte zunächst für ein Jahr festgesetzt werden.